ABLAUF EINER MEDIATION

Das Mediationsverfahren gliedert sich nach dem Fünf-Phasen-Modell. Die Entscheidungsbefugnis liegt während des gesamten Ablaufs bei den Konfliktparteien, die die Lösung eigenverantwortlich gestalten und über die Beendigung des Prozesses bestimmen. Ich als Mediatoren unterstützte die Konfliktlösung, beeinflussen sie aber zu keinem Zeitpunkt. Die Dauer des Verfahrens ist je nach Intensität des Konfliktes unterschiedlich. Bei manchen Konflikten können 2 bis 3 Sitzungen genügen, bei schwierigeren Konstellationen dementsprechend mehr. Im kostenlosen Vorgespräch klären wir ab ob Ihr Konflikt für eine Mediation geeignet ist. Ebenso werden Sie über die Kosten und den weiteren Ablauf einer Mediation informiert.

Phase 1 – EINLEITUNG

In dieser Phase werden die Rahmenbedingung der Mediationsvereinbarung geklärt. Sie werden über das Mediationsverfahren und unsere Rolle als Mediators informiert.


Phase 2 KONFLIKTDARSTELLUNG

Nun haben beide Parteien die Gelegenheit, ihre jeweiligen Sichtweisen ungestört und ohne Unterbrechung darzustellen. Durch unsere gezielten Fragenstellungen hören die Parteien die Sicht des Anderen. Wichtige Informationen werden gesammelt und erste Themen herausgearbeitet.

Phase 3 – KONFLIKTERHELLUNG

In der dritten Phase beginnt die wesentliche Problembearbeitung. Wir als Mediatoren, geben Ihnen den Raum, den Konflikt in der nötigen Breite und Tiefe zu besprechen. In dieser Phase werden verborgene Gefühle, Interessen und Hintergründe aufgedeckt. Mit unserer Unterstützung werden Ihre Wünsche und Interessen herausgearbeitet. Festgefahrene Positionen können in dieser Phase verlassen werden. Es entsteht Klarheit über die Bedürfnisse beider Parteien.

Phase 4 – LÖSUNGEN ENTWICKELN

Nun werden mögliche Ideen zu Problemfeldern gesammelt. Wir unterstützen Sie mit mit hilfreichen Methoden dabei einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten. Anschließend überprüfen wir gemeinsam ob sich die Lösungsoptionen gut umsetzen lassen.




Phase 5 – VEREINBARUNG

Die Einigung wird detailliert dokumentiert und unterzeichnet oder, soweit erforderlich, notariell beurkundet.
Eine konkrete Regelung des weiteren Vorgehens wird festgelegt. Bei Bedarf wird ein Folgegespräch vereinbart.